AGB

I. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Bei Annahme von Aufträgen, wird die Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Sie ist Geschäftsgrundlage. Umstände, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, berechtigen uns, angenommene Aufträge zu stornieren.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Änderungswünsche oder -vorschläge des Käufers sind deutlich sichtbar hervorzuheben. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten „ab Werk“, soweit nicht anders vereinbart. Die Preise sind auf EURO Basis und sind netto zahlbar zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Preise sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

III. Lieferzeit

Die Lieferzeit ist ohne Gewähr, Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Lieferverzögerungen wie Transport- oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Behinderungen durch behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände, berechtigen zur Aufschiebung des Liefertermins ohne Schadensersatzpflicht. Wird die Ausführung des Vertrages über längere Zeit behindert, so sind wir berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Lagerung und Lieferung

Die Ware lagert vom Verkaufstag an für Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer bzw. Lagerhalter ist zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Die Versendung erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Käufers.

Bei Lieferungen außerhalb des deutschen Bundesgebietes trägt der Käufer das Risiko etwaiger Patentverletzungen der in seinem Staat gültigen Patentgesetze.

V. Sachmängel

Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung oder Weiterverkauf unter genauer Angabe der behaupteten Mängel schriftlich erfolgen. Der Käufer ist vor der Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware verpflichtet, sie auf ihre Eignung für seinen Verwendungszweck zu prüfen. Bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung besteht keine Haftung für Sachmängel.

Bei begründeter Mängelanzeige haben wir zunächst das Recht zur Nachlieferung. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ansprüche aufgrund von Transportschäden können nur geltend gemacht werden, wenn bei Empfang der Ware Beschädigungen oder Verlust gemeldet und auf den Transportpapieren vermerkt werden.

V. Haftung

Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige, uns treffende Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in III. abschließend geregelt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

VI. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer eine Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen an den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Ein Eigentumsvorbehalt des Käufers gem. § 950 BGB im Falle der Be- oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Die verarbeitete Ware dient in voller Höhe zur Sicherung der vorgenannten Forderung.

Die Forderungen des Käufers aus Weiterveräußerung der Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs werden bereits jetzt mit allen Rechten in voller Höhe an uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob unsere Ware ohne oder nach Be- bzw. Verarbeitung weiterveräußert wird und ob unsere Vorbehaltsware mit Ware dritter Zulieferanten verarbeitet ist. In letzterem Fall werden wir anteilig, entsprechend dem Anteil unserer Ware an der neu hergestellten Ware, Eigentümer. Bei Kreditgefährdung des Käufers, Zahlungseinstellung pp. ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten deutlich als unser Eigentum kenntlich zu machen.

Der Käufer hat uns über noch vorhandene Vorbehaltsware und über Forderungen aus Weitergabe unserer Vorbehaltsware unbeschränkte Auskunft zu geben. Wir sind berechtigt, beim Käufer Feststellung zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen. Wir sind berechtigt, in diesem Fall die Ware wieder an uns zu nehmen und auf Kosten des Käufers zurückzuholen.

Der Käufer trägt die Gefahr für die gelieferte Ware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer pp. zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Von Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, durch Pfändungen oder ähnliche Maßnahmen hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Käufer trägt sämtliche Kosten einer gerichtlichen oder vorgerichtlichen Intervention.

VII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in Büren Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Büren der Erfüllungsort.

Stand: 19. Mai 2022